Alpenverein Salzburg, neues Alpenvereinshaus Link zur Förderung kopieren

Förderungsbeitrag für eine neues Alpenvereinshaus, das der stark gestiegenen Mitgliederzahl des Vereines Rechnung trägt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 8 des Amtes der Landesregierung
Kaigasse 2A, 5020 Salzburg

es gibt für diese individuelle Förderung keine externen Informationsseiten

die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden; die Auszahlung erfolgt jeweils jährlich gemäß Nachweis des Baufortschrittes

Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördergelder gemäß Förderungsvereinbarung

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg unter Einbeziehung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Transparenzdatenbankgesetzes (TDBG); Regierungsbeschluss vom 16.1.2019 (Zl 20011-RU/2019/5-2019) und vom 30.3.2020 (Zl 20011-RU/2020/39-2020)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,2 Mio. Euro

Referenznummer

1051523