Stiftskirche St. Peter, Sanierung Link zur Förderung

Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes in Form eines Zuschusses zu den geplanten substanzerhaltenden Maßnahmen der bedeutenden Stiftskirche St. Peter.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 8 des Amtes der Landesregierung
Kaigasse 2A, 5020 Salzburg

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es gibt für diese individuelle Förderung keine externe Informationsseite

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden; die Auszahlung erfolgt einmal jährlich

Es ist ein Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der gewährten Förderungsmittel beizubringen

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg unter Einbeziehung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Transparenzdatenbankgesetzes (TDBG); Regierungsbeschluss vom 21.11.2019 (Zl 20011-RU/2019/246-2019)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,299 Mio. Euro

Referenznummer

1051515