Holztechnikum Kuchl Wohnbaudarlehen Link zur Förderung kopieren

Gewährung von Förderungen zur Bedienung der vom Holztechnikum Kuchl aufgenommenen Wohnbaudarlehen; das Land trägt dabei den Schuldendienst für das vom Holztechnikum errichtete Internat, das zunächst mit Wohnbauförderungsdarlehen des Landes finanziert wurde.

Das Holztechnikum Kuchl ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, die folgende Ausbildungszweige umfasst:

  • Fachschule für Holzwirtschaft
  • Höhere Technische Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure/Holztechnik
  • Werkmeisterschule für Holztechnik-Produktion

Schulerhalter ist der gemeinnützige Verein Holztechnikum Kuchl. Dieser betreibt zudem das angeschlossene Internat, in welchem Lehrlinge aus allen Teilen Österreichs und Südtirol während ihrer Ausbildung an der Landesberufsschule Kuchl wohnen. Der Verein hat zur Finanzierung des Internats Wohnbauförderungsdarlehen seitens des Landes erhalten, und wird deren Rückzahlung mit der gegenständlichen Förderung ermöglicht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 8: Finanz- und Vermögensverwaltung, Referat 8/01 Allgemeine Finanzangelegenheiten
Kaigasse 2A, 5020 Salzburg

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

es gibt keine externen Informationsseiten für diese Individualförderung

die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden; die Auszahlung der Rückzahlungsraten erfolgt zweimal jährlich

Grundlage der Förderungsauszahlung an das Holztechnikum ist der vorliegende Tilgungsplan der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG für das Wohnbauförderungsdarlehen; der korrekte Eingang der Rückzahlungsraten für das Wohnbauförderungsdarlehen wird von der abwickelnden Salzburger Landes-Hypothekenbank AG geprüft

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg unter Einbeziehung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Transparenzdatenbankgesetzes (TDBG); Regierungsbeschlüsse RB 0/9-R1470/1-1988 und RB 8/02-47.381/11-1999
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1051499