Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur Vermeidung von Härtefällen - Kautionsdarlehen; NÖ Link zur Förderung kopieren

Personen, die eine Leistung nach dem NÖ SAG beziehen, kann im unbedingt erforderlichen Ausmaß im Rahmen des Privatrechts zur Vermeidung besonderer Härtefälle, zur Anmietung einer geeigneten neuen Wohnung, ein Kautionsdarlehen gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5
post.gs5@noel.gv.at

Gemäß § 46 NÖ SAG sind alle Eingaben, Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen dieses Landesgesetzes von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Rechtsgrundlage

§ 19 NÖ Sozialhilfe - Ausführungsgesetzes (NÖ SAG); LGBl. 70/2019 in der geltenden Fassung (idgF)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1051481