Sozialhilfe - Höhe der sonstigen Krankenhilfe; NÖ Link zur Förderung

Die Sozialhilfe ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Leistungen Dritter nicht mehr abdecken können. Die Sozialhilfe ist eine sozialhilferechtliche Leistung des Landes.

Bezieher einer Leistung zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und/oder zur Befriedigung des Wohnbedarfs werden prinzipiell bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) krankenversichert.

Soweit eine Einbeziehung der hilfsbedürftigen Person in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist, weil sie keine Leistungen der Sozialhilfe bezieht, sind die Kosten für einen bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung auftretenden Bedarf für alle erforderlichen Leistungen, wie sie Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse nach dem ASVG für Sachleistungen und Begünstigungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung beanspruchen können, zu übernehmen.

Auf Grundlage des Privatrechts können auch die Beiträge für eine freiwillige Selbstversicherung der hilfsbedürftigen Person in der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5
post.gs5@noel.gv.at

https://www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/NOE_Sozialhilfe_Ausfuehrungsgesetz.html

Gemäß § 46 NÖ SAG sind alle Eingaben, Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen dieses Landesgesetzes von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Rechtsgrundlage

§ 18 NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG), LGBl. 70/2019 in der geltenden Fassung (idgF)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1051440