Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung, die Eltern als direkte Transferzahlung zur teilweisen Abgeltung ihres Betreuungsaufwandes bzw. als Einkommensersatzleistung erhalten.
Beim Kinderbetreuungsgeld stehen zwei unterschiedliche Systeme zur Auswahl:
- das pauschale Kinderbetreuungsgeld- Konto
- das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
Beim KBG- Konto kann innerhalb eines Rahmens von 365 bis 815 Tagen (für einen Elternteil) bzw. von 456 bis 1063 Tagen (für beide Elternteile) die Bezugsdauer flexibel gewählt werden. Die Höhe des Tagesbetrags ist abhängig von der gewählten Bezugsdauer, dh je kürzer die Bezugsdauer ist, desto höher ist der Tagesbetrag.
Das einkommensabhängige KBG beträgt 80 % der früheren Einkünfte, begrenzt mit dem jeweils geltenden maximalen Tagesbetrag. Es kann bis zum 365. Tag ab der Geburt (für einen Elternteil) bzw. bis zum 426. Tag ab der Geburt (für beide Elternteile) bezogen werden.
Die aktuellen Tagesbeträge finden Sie auf der Website des zuständigen Fachressorts (Link siehe unten bei "Zusätzliche Infos anzeigen").