Agenda 21 und Bürgerbeteiligungsprozesse für Gemeinden und Regionen in Salzburg Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der Agenda 21 gestalten Salzburger Gemeinden ihre Zukunft „enkeltauglich“

  • Wie können wir den Bedürfnissen der heutigen Generation entsprechen, ohne die Chancen künftiger Generationen zu schmälern?
  • Was müssen wir tun, um unseren Enkeln lebenswerte Gemeinden zu hinterlassen?

Unter diesen Leitfragen werden gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Zukunftsperspektiven und Projektideen für eine nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet. Immer nach sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten. Gefördert werden Agenda 21 Prozesse sowie Bürgerbeteiligungsprozesse, die im Bundesland Salzburg durchgeführt werden.

Ziel ist es, Prozesse und Projekte im Sinne der Agenda 21 zu unterstützen, die vor allem in folgenden Bereichen einen Beitrag leisten:

  • Verbesserung der Zukunftsfähigkeit (Nachhaltigkeit) auf lokaler und regionaler Ebene
  • Aktive und breite Bürgerbeteiligung durch z.B. Teilhabe der Menschen an der Gestaltung der lokalen Lebensräume

Als erstes ist ein Agenda 21-Basisprozess zu durchlaufen. Darauf aufbauend können ein Agenda 21-Folgeprozess und ein Agenda 21-Folgeprozess SALZBURG 2050 sowie ein Agenda 21-Umsetzungsprogramm oder ein gemeindeübergreifendes Agenda 21-Themennetzwerke durchgeführt werden.

Bei Integration eines Bürgerrats beim Agenda 21-Basisprozess oder beim Agenda 21-Folgeprozess erfolgt eine Zusatzförderung.

Details zu den einzelnen Förderschwerpunkten/Prozessen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5
Postfach 527
5010 Salzburg
0662 8042 4549
mailto:agenda21@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/la21

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es werden nur Rechnungen ab der Förderzusage anerkannt.

Von der berechneten Fördersumme werden 70% im Vorhinein ausgezahlt. Die restlichen 30% werden nach der Endabrechnung ausgezahlt. Die Förderhöhe von Basisprozessen richtet sich nach der Finanzkraft der ansuchenden Gemeinde.

Es sind alle Rechnungen und die Zahlungssnachweise in Kopie zu übermitteln.

Der Prozess und die daraus folgenden Maßnahmen sind in einem Abschlussbericht darzulegen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Agenda 21 des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Umsetzung Agenda 21

Referenznummer

1051200