Um zusätzliche Wertschöpfungseffekte – vor allem in der Gastronomie – auszulösen, wird die Steuerbefreiung von Gutscheinen für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, angehoben. Der steuerfreie Betrag von 4,40 Euro pro Arbeitstag für Gutscheine, die nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können, wird auf 8 Euro pro Arbeitstag angehoben. Der Betrag für Gutscheine, die auch zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen, verwendet werden können, wird von 1,10 Euro auf 2 Euro pro Arbeitstag angehoben.