COVID-19 - Ausweitung der Steuerbefreiung von Gutscheinen für Lebensmittel und Mahlzeiten Link zur Förderung kopieren

Um zusätzliche Wertschöpfungseffekte – vor allem in der Gastronomie – auszulösen, wird die Steuerbefreiung von Gutscheinen für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, angehoben. Der steuerfreie Betrag von 4,40 Euro pro Arbeitstag für Gutscheine, die nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können, wird auf 8 Euro pro Arbeitstag angehoben. Der Betrag für Gutscheine, die auch zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen, verwendet werden können, wird von 1,10 Euro auf 2 Euro pro Arbeitstag angehoben.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 idF 19. COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 48/2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

150 Mio. Euro

Wirkungsziele

Förderung der Gastronomie und Entlastung der Arbeitnehmer

Referenznummer

1051143