COVID-19 - Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken Link zur Förderung

Der Umsatzsteuersatz für Schutzmasken (z.B. Mund-Nasen-Schutzmasken) wird befristet von 20% auf 0% gesenkt. Dies gilt sowohl für Lieferungen als auch innergemeinschaftliche Erwerbe, die nach dem 13.04.2020 und vor dem 01.01.2022 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 28 Abs. 50 UStG 1994 idgF. BGBl. I Nr. 112/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Wirkungsziele

Liquiditätssteigerung

Referenznummer

1051093