COVID-19 - Steuerfreiheit für Überstunden und SEG-Zulagen Link zur Förderung

Für den Zeitraum der COVID-19-Krise können auch bei Home-Office, Kurzarbeit oder Quarantäne die Überstunden oder Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) weiter steuerfrei berücksichtigt werden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 124b Z 349 EStG 1988 idF 2. COVID-19-StMG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Wirkungsziele

Entlastung der Arbeitnehmer

Referenznummer

1051077