COVID-19 - Vorgezogene Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20% Link zur Förderung kopieren

Für Einkommensteile über 11.000 Euro bis 18.000 Euro wurde der Einkommensteuersatz rückwirkend ab 1.1.2020 von 25% auf 20% gesenkt.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Kontrolle durch das zuständige Finanzamt.

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs. 1 EStG 1988 idF KonStG 2020, BGBl. I Nr. 96/2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

1.700 Mio. Euro

Wirkungsziele

Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler

Referenznummer

1051044