COVID-19 - Erhöhung der SV-Rückerstattung einschließlich Anhebung des Zuschlags zum VAB

Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, werden anlässlich der Covid-19 Krise rückwirkend ab 1.1.2020 mittels Erhöhung der Sozialversicherungs-Rückerstattung inkl. Anhebung des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag mit (bis zu 100 Euro) entlastet.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs. 5 Z 3 und § 33 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 idF KonStG 2020, BGBl. I Nr. 96/2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

übrige Leistungen - COVID-19

Budgetiertes Volumen

1,700 Mio. Euro

Wirkungsziele

Entlastung niedrigverdienender Arbeitnehmer

Referenznummer

1051036