COVID-19 - Senkung der Umsatzsteuer für Gastronomieleistungen Link zur Förderung

Die Umsatzsteuer auf die Verabreichung von Speisen und Getränken im Rahmen eines Gastgewerbes wird auf 5% gesenkt.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 28 Abs. 52 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 3/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

1.970 Mio. Euro

Wirkungsziele

Förderung der Gastronomie

Referenznummer

1050996