Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die degressive Abschreibung kann für ab dem 1.7.2020 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter alternativ zur linearen Abschreibung geltend gemacht werden. Die Absetzung für Abnutzung materieller Wirtschaftsgüter kann wahlweise mit einem festen Prozentsatz von max. 30% des jeweiligen Buchwerts erfolgen.