COVID-19 - Wegfall der Säumniszuschläge Link zur Förderung

Für Abgaben mit Fälligkeit zwischen 15.3.2020 und 30.6.2021, die nicht fristgerecht entrichtet worden sind, wird kein Säumniszuschlag festgesetzt.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Antragstellung ist kostenlos.

Kontrolle durch das zuständige Finanzamt.

Rechtsgrundlage

§ 323c Abs. 15 BAO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

10.000 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der Liquidität

Referenznummer

1050921