Bundesministerium für Finanzen, Abt. IV/11, Abgabenverfahrens- und Exekutionsrecht
Der Zeitraum, für den eine fällige Abgabenschuld ausständig ist, liegt zwischen dem 16.3.2020 und dem 31.3.2021
Anmerkung: Die gegenständliche Maßnahme wird von den Abgabenbehörden im Rahmen von Abgabenverfahren auf Basis der des geltenden Verfahrensrechts vollzogen.
Anmerkung: Das unten angegebene budgetierte Volumen von 10 Mrd. Euro wurde für die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von ESt- und KÖSt-Vorauszahlungen, Abgabenstundungen und Ratenzahlungen, den Wegfall der Nachforderungs- und Stundungszinsen, den Wegfall der Säumniszuschläge sowie die Rückzahlung von Abgabengutschriften vorgesehen.