Bundesministerium für Finanzen, Abt. IV/11, Abgabenverfahrens- und Exekutionsrecht
Vorliegen eines Liquiditätsengpasses, der durch negative Auswirkungen durch die COVID-19-Krise entstanden ist.
Dazu zählen z.B.
- außergewöhnlich hohe Stornierungen,
- Ausfall von Sport- und Kulturveranstaltungen,
- Ausfall oder Beeinträchtigung von Lieferketten oder Ertragseinbußen durch Änderung des Konsumverhaltens.
Ab 1. Oktober 2020: keine Voraussetzungen.
Anmerkung: Die gegenständliche Maßnahme wird von den Abgabenbehörden im Rahmen von Abgabenverfahren auf Basis der Bestimmungen des geltenden Verfahrensrechts vollzogen.
Anmerkung: Das unten angegebene budgetierte Volumen von 10 Mrd. Euro wurde für die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von ESt- und KÖSt-Vorauszahlungen, Abgabenstundungen und Ratenzahlungen, den Wegfall der Nachforderungs- und Stundungszinsen, den Wegfall der Säumniszuschläge sowie die Rückzahlung von Abgabengutschriften vorgesehen.
Anträge können über FinanzOnline eingereicht werden.