COVID-19 - Zinsenfreie Abgabenstundung bzw. Ratenzahlung Link zur Förderung

Steuerpflichtige können beantragen, dass der Zeitpunkt für die Entrichtung von Abgaben zinsenfrei hinausgeschoben (Stundung) oder die Entrichtung von Abgaben in Raten zinsenfrei gewährt wird.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Antragstellung ist kostenlos.

Kontrolle durch das zuständige Finanzamt.

Rechtsgrundlage

§ 323c Abs. 11 bis 13 BAO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

10.000 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der Liquidität

Referenznummer

1050871