Förderungen im Zusammenhang mit dem Asyl- Migrations- und Integrationsfonds Link zur Förderung

Allgemeines Ziel des Fonds ist es, einen Beitrag zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Durchführung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Asylpolitik, der Politik subsidiären und vorübergehenden Schutzes und der gemeinsamen Einwanderungspolitik zu leisten, wobei die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte und Grundsätze in vollem Umfang gewährt werden.

Daher werden Projekte im Bereich Asyl und Rückkehr in folgenden Maßnamenbereichen durchgeführt:

  • Psychologische Betreuung
  • Rechtsberatung
  • Qualitätssicherung
  • Herkunftslandrecherche
  • Freiwillige Rückkehr und Reintegration
  • Rückkehrberatung
  • sowie Unterstützungsleistungen in Drittstaaten

Detaillierte Förderbeschreibung, siehe auch unter folgendem Link.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/A/4
Minoritenplatz 9, 1010 Wien
+43 1 53126-2785
bmi-V-4@bmi.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Horizontale Verordnung für den AMIF und den ISF (Nr. 514/2014), Spezifische Verordnung für den AMIF (Nr. 516/2014), AMIF Sonderrichtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minder-jährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können.
Sicherstellung von Bedarfs- und Qualitätsorientierung im Bereich der legalen Migration. Illegale Migration soll gestoppt, legale Migration strikt reguliert werden.

Referenznummer

1050780