Förderung von Kriegsopfern und Angehörigen Link zur Förderung

In Ergänzung zu der dem Bund obliegenden Kriegsopferversorgung werden zur Verbesserung der Lage bedürftiger, in Vorarlberg wohnhafter Kriegsopfer und deren Angehörigen Förderungen gewährt (pauschalierter Unterstützungsbeitrag, Erholungsurlaub, notwendige Sonderanschaffungen (z. B.  Hörgeräte, Sehbehelfe, Gehhilfen, Zahnersatz,..., Erholungsurlaub). 

Als Kriegsopfer gelten Personen, die nach den bundesgesetzlichen Vorschriften über die Kriegsopferversorgung versorgungsberechtigt sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
finanzen@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Vorarlberg (AFRL); Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung der Kriegsopfer und deren Angehörigen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1050665