Förderung von Kriegsopfern und Angehörigen Link zur Förderung

In Ergänzung zu der dem Bund obliegenden Kriegsopferversorgung werden zur Verbesserung der Lage bedürftiger, in Vorarlberg wohnhafter Kriegsopfer und deren Angehörigen Förderungen gewährt (pauschalierter Unterstützungsbeitrag, Erholungsurlaub, notwendige Sonderanschaffungen (z. B.  Hörgeräte, Sehbehelfe, Gehhilfen, Zahnersatz,..., Erholungsurlaub). 

Als Kriegsopfer gelten Personen, die nach den bundesgesetzlichen Vorschriften über die Kriegsopferversorgung versorgungsberechtigt sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
finanzen@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Vorarlberg (AFRL); Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung der Kriegsopfer und deren Angehörigen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1050665