In Ergänzung zu der dem Bund obliegenden Kriegsopferversorgung werden zur Verbesserung der Lage bedürftiger, in Vorarlberg wohnhafter Kriegsopfer und deren Angehörigen Förderungen gewährt (pauschalierter Unterstützungsbeitrag, Erholungsurlaub, notwendige Sonderanschaffungen (z. B. Hörgeräte, Sehbehelfe, Gehhilfen, Zahnersatz,..., Erholungsurlaub).
Als Kriegsopfer gelten Personen, die nach den bundesgesetzlichen Vorschriften über die Kriegsopferversorgung versorgungsberechtigt sind.