COVID-19 Sicherheitskosten für Isolier- und Quarantänezonen in Bundesbetreuungseinrichtungen Link zur Förderung

  • Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist es erforderlich, in ausgewählten Bundesbetreuungseinrichtungen für Asylwerber/innen überwachte Isolier- und Quarantänezonen einzurichten, um im Falle von Verdachts- oder Krankheitsfällen die quarantänebedingte Schließung der gesamten Betreuungseinrichtung zu vermeiden.
  • Der als Quarantäne-oder Absonderungsbereich definierte Bereich muss durch qualifiziertes Sicherheitspersonal 24/7 bewacht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/B/9 - Grundversorgung
Herrengasse 7
o1/53126/905392
BMI-V-B-9-B@bmi.gv.at

Rechtsgrundlage

Grundversorgungsgesetz (GVG-B)

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minder-jährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können.

Referenznummer

1050657