Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
BMAFJ - BM für Arbeit, Familie und Jugend
Ausweitung und Erhöhung des Arbeitsplatzsicherungszuschusses
- Pauschale, antragslose Erhöhung der Förderung der Bestandsfälle um 50 %.
- Für begünstigte Behinderte, die zur Kurzarbeit angemeldet werden, sollen über den Arbeitsplatzsicherungszuschuss die den DienstgeberInnen in dieser Zeit verbleibenden und von der AMS-Kurzarbeitsförderung nicht gedeckten Kosten übernommen werden.
- Diese Förderung wurde mit 30.09.2020 befristet.
Erhöhung des Entgeltzuschusses
- Im Falle einer (darzulegenden) Gefährdung des Arbeitsplatzes sollen bestehende Entgeltzuschüsse um bis zu 50 % erhöht werden.
Unterstützung selbständiger Menschen mit Behinderungen
- Der bestehende Überbrückungszuschuss soll begünstigten Behinderten, deren Tätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie bedroht ist, auch ohne Nachweis des behinderungsbedingten Bedarfs zur Verfügung stehen.