COVID-19 Kommunale Investitionen - Sportstätten und Freizeitanlagen
Österreich
Der Bund stellt zur teilweisen Deckung der Aufwendungen der Gemeinden und Projektträger aus Mitteln des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds Zweckzuschüsse zur Verfügung. Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Errichtung, Instandhaltung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen im Eigentum der Gemeinde, sofern diese keine Belastung für Umwelt, Natur und Gesundheit darstellen, gefördert. Ziel ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität zu unterstützen. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden Zweckzuschüsse. Der Zweckzuschuss beträgt pro Investitionsprojekt maximal 50 % der Gesamtkosten.