Förderungen Generationen gem. allgemeiner Förderrichtlinie Link zur Förderung kopieren

Förderung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Seniorinnen und Senioren.

Förderung von Aktivitäten von SeniorInnenorganisationen, um soziale Kontakte und Teilnahme am kulturellen Leben sowie die Inanspruchnahme eines umfassenden Beratungsangebotes durch die SeniorInnenorganisationen zu ermöglichen.

siehe Homepage Generationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/06: Jugend, Generationen, Integration
Gstättengasse 10, 5020 Salzburg
+43(0)662 8042-2117
jugend-familie@salzburg.gv.at
http://www.salzburg.gv.at/generationen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.3. des Folgejahres bzw bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:
  • Formular Verwendungsnachweis
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung)
  • Aufstellung der Gesamtprojektkosten und Abrechnung der gewährten Subvention mit Belegliste oder Buchungsliste/Saldenliste
  • Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial

siehe Homepage Generationen

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Seniorinnen und Senioren, also Frauen ab dem vollendeten 55. Lebensjahr und Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, nehmen aktiv am gesellschaftlichen Leben teil.

Referenznummer

1050285