Land Salzburg, Abteilung 2 Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/06 Jugend, Generationen, Integration
Wer kann um eine Förderung ansuchen? Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen
Zielgruppe:
Als Seniorinnen und Senioren gelten Frauen ab dem vollendeten 55. Lebensjahr und Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
Was wird gefördert?
Finanzielle Förderung von Projekten sowie von Sach- und Strukturkosten
Beispiele: Honorare, Materialien, Raummieten, Personal, …
Was ist zu beachten?
Wir legen besonders Wert auf eine regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes sowie die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen, etc in kooperativer Art und Weise.
siehe Homepage Generationen
Das Förderansuchen ist spätestens 2 Monate vor Durchführung des Projekts / der Veranstaltung zu übermitteln. Bei Jahresförderungen ist das Ansuchen bis zum 30.6. des Vorjahres einzureichen. Das Ansuchen wird geprüft und der zuständigen Landesrätin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird eine Information (Genehmigung / Ablehnung) an den/die FörderwerberIn gesendet. Im Falle einer Genehmigung werden Betrag, Förderinhalt, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, Datum des Verwendungsnachweises etc schriftlich festgelegt („Zusageschreiben").
siehe Homepage Generationen
Förderansuchen
Konzept / Beschreibung der Aktivität
Budgetplan
siehe Homepage Generationen