Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Beihilfe (Erhöhte Fördersätze ab Mai und September 2020) bezieht sich auf die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen
a) des Einzelwagenverkehrs und
b) des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs.
Die Beihilfe kann von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbringt bzw. zu erbringen beabsichtigt, beantragt werden.