COVID-19 Erhöhung der Fördersätze iZm Förderung Schienengüterverkehr an Eisenbahnverkehrsunternehmen Link zur Förderung kopieren

Die Beihilfe (Erhöhte Fördersätze ab Mai und September 2020) bezieht sich auf die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen

a) des Einzelwagenverkehrs und

b) des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs.

Die Beihilfe kann von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbringt bzw. zu erbringen beabsichtigt, beantragt werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG mbH)
Austria Campus 2 | Jakov-Lind-Straße 2, Stiege 2, 4. OG, 1020 Wien

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie Beihilfenprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen, Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

18 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit

Referenznummer

1050129