Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit Link zur Förderung

Ziel der Förderung ist eine bedarfsgerechte Unterstützung der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit in Tirol.

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere

  • Projekte mit überwiegend pädagogischem bzw. freizeitpädagogischem Inhalt
  • Investitionen in Jugendräume
  • Bildungsmaßnahmen für die außerschulische, freizeitpädagogische Kinder- und Jugendarbeit
  • Studien im Sinne einer Grundlagenbeschaffung für Expert*innenarbeit

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16 6020 Innsbruck
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

  • Die Prüfung der einzelnen Förderanträge erfolgt durch die Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung nach der Reihenfolge des Einlangens der vollständigen Ansuchen.
  • Die Förderstelle kann zur Beurteilung des Projektes externe Sachverständige beiziehen. Diese unterliegen dabei entweder der Amtsverschwiegenheit oder sie sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
  • Die Förderentscheidung obliegt dem zuständigen Mitglied der Landesregierung.
  • Für die Entscheidung ist der Zeitpunkt des Einlangens des vollständigen Antrages maßgeblich.
  • Zusagen erfolgen nach Verfügbarkeit der budgetären Mittel.
  • Auf die Gewährung der Förderung besteht kein klagbarer Anspruch.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Rhetorikseminaren, Kriterienkatalog gemäß §§ 4 und 5 Richtlinie Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, Rahmenrichtlinie Jugendförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1050111