Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderung ist eine bedarfsgerechte Unterstützung der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit in Tirol.

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere

  • Projekte mit überwiegend pädagogischem bzw. freizeitpädagogischem Inhalt
  • Investitionen in Jugendräume
  • Bildungsmaßnahmen für die außerschulische, freizeitpädagogische Kinder- und Jugendarbeit
  • Studien im Sinne einer Grundlagenbeschaffung für Expert*innenarbeit

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
+43 512 508 807804
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 30.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss oder als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt werden.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt in der Regel im Nachhinein nach Vorlage und Prüfung der im Zusageschreiben oder in der Fördervereinbarung angeführten Unterlagen. In der Fördervereinbarung können andere Auszahlungsmodalitäten, z.B. Ratenzahlung, vorgesehen werden. Die Auszahlung der einzelnen Raten kann dabei ebenfalls an die Vorlage von Unterlagen (z.B. Zwischenberichte) geknüpft werden.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie Jugendförderung, Richtlinie Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, Kriterienkatalog gemäß §§ 4 und 5 Richtlinie Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1050111

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