Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien ("Akademieförderung") Link zur Förderung

Die Stadt Wien fördert die Bildungsarbeit der Parteien inklusive der internationalen Bildungsarbeit durch Zuwendungen an gemeinnützige Rechtsträger. In den Wiener Gemeinderat gewählte Parteien können je einen Rechtsträger als Förderwerber bezeichnen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Finanzwesen (MA 5)
Ebendorferstraße 2
1010 Wien
+43 1 4000 86528
foerderungen@ma05.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/finanzen/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 24.09.2023)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Rechtsträger werden nur dann gefördert, wenn sich diese verpflichten, bis spätestens 31. Mai jeden Jahres dem Stadtrechnungshof einen Bericht über die Verwendung der im vergangenen Jahr erhaltenen Förderungsmittel zur Kenntnisnahme vorzulegen.
  • Verfügt ein geförderter Rechtsträger über Zuwendungen von dritter Seite oder sonstige Einnahmen, so ist darüber eine gesonderte Verrechnung zu führen.
  • Widmungswidrig verwendete Förderungsmittel werden zurückverlangt.

Rechtsgrundlage

Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 16.12.2015, GZ PGL-03594-2015/0001/GAT
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1050020