Förderung von Projekten und Institutionen mit unmittelbarem Bezug zur Stadt Wien Link zur Förderung

  • Gefördert werden Vorhaben im erheblichen öffentlichen Interesse mit unmittelbarem Bezug zur Stadt Wien
  • Es handelt sich um Vorhaben, die geeignet sind, zur Sicherung oder Steigerung des Gemeinwohls, zur Hebung des Ansehens der Stadt Wien, zum Fortschritt oder zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.
  • Eine Fördermöglichkeit besteht nur im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt Wien - Finanzwesen (MA 5) gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien. Für die Abwicklung einer Förderung ist die Abteilung Finanzwesen (MA 5) demnach nur insofern berufen, als keine andere Magistratsabteilung zuständig ist.
  • Die Förderung wird als Einzelförderung oder Gesamtförderung gewährt:

Eine Einzelförderung ist eine Förderung für ein zeitlich abgegrenztes und sachlich bestimmtes Vorhaben, zB die Umsetzung eines Projektes oder die Durchführung einer Veranstaltung.

Eine Gesamtförderung ist eine Förderung zur Deckung des gesamten oder aliquoten Teiles des nach Abzug allfälliger Einnahmen verbleibenden Fehlbetrages für die bestimmungsgemäße Tätigkeit (Gesamttätigkeit oder Teilbereichstätigkeit) der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Finanzwesen (MA 5)
Ebendorferstraße 2, 1010 Wien
Tel.: 01-4000 86528
E-Mail: foerderungen@ma05.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/finanzen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Verfassung der Bundeshauptstadt Wien - WStV, insb. § 75; Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien; Förderrichtlinien für Förderansuchen an die Stadt Wien - Finanzwesen;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1050012