COVID-19 Familienkrisenfonds Link zur Förderung kopieren

Ziel des Familienkrisenfonds des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend ist es, einkommensschwache Familien zu unterstützen, um Mehraufwendungen aufgrund der Pandemiefolgen bewältigen zu können.

Mit dem Familienkrisenfonds werden Eltern oder Elternteile mit € 100,- pro Kind unterstützt, wenn sie mit Stichtag 28. Februar 2020 Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend; Abt. II/4 - Familienhilfe
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
+43 1 71100-0
sektion.familienjugend@bmafj.gv.at

Rechtsgrundlage

Richtlinien für den Familienkrisenfonds; Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Familienlastenausgleichsgesetz 1967), BGBl. Nr. 376/1967 idgF; § 38a Abs. 9 des Familienlastenausgleichsgesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

17 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verringerung von familiären Notlagen und Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung, Vermeidung innerfamiliärer Konflikte bei Trennung und Scheidung

Referenznummer

1049998