Förderung von Fahrkosten für Pflichtschüler Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt den Gemeinden Förderungen zur teilweisen Deckung der Fahrkosten, die für die Beförderung von Pflichtschülern zu und von den Schulen anfallen

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa)
6900 Bregenz, Römerstr. 15
+43 5574 511-22194
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/schuleundzentraledienste

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa)

Rechtsgrundlage

Beschluss der Vorarlberger Landesregierung vom 23.04.2024 über die Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Förderung von Gemeinden zu den Fahrkosten für Pflichtschüler

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1049972

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