Förderung von Fahrkosten für Pflichtschüler Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt den Gemeinden Förderungen zur teilweisen Deckung der Fahrkosten, die für die Beförderung von Pflichtschülern zu und von den Schulen anfallen

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa)(
6900 Bregenz, Römerstr. 15
+43 5574 511-22194
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa)

Rechtsgrundlage

Beschluss der Vorarlberger Landesregierung vom 23.01.2019 über die Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Förderung von Gemeinden zu den Fahrkosten für Pflichtschüler

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1049972