Förderung von Nachhilfeunterricht Link zur Förderung

Gefördert werden die Kosten von bis zu 15 Einheiten Nachhilfeunterricht in jedem im Jahreszeugnis mit „Nicht genügend“ beurteilten Unterrichtsgegenstand.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa)
6900 Bregenz, Römerstr. 15
+43 5574 511-22105
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa)

Rechtsgrundlage

Beschluss der Vorarlberger Landesregierung vom 23.08.2022 über die Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Förderung von Schülern mit Zweitwohnsitz oder halbinterner Unterbringung; Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Vergabe von Beiträgen an Schüler und Schülerinnen zu den Kosten von Nachhilfeunterricht
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,01 Mio. Euro

Referenznummer

1049956