Freie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut im Sinne des §14 des Privatschulgesetzes
Österreich
Förderungen des Aufwandes privater mittlerer und höherer Schulen, welche keine Subventionen zum Personalaufwand im Sinne des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962 in der geltenden Fassung erhalten; die Förderungen erfolgen im Wege einschlägiger Dachverbände