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Die Erschließung von bestehenden Gebäuden mittels Glasfaser steht im Mittelpunkt der Förderung. Hierbei ist die Herstellung im Zuge von Neubau oder bei umfassender Gebäudesanierung nicht förderbar. Bestehende Wohnungen in Mehrparteienhäuser können nur bei der erstmaligen LWL-Erschließung des Objektes gefördert werden (Inhouse-Verkabelung nur mit Glasfaser).
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt € 300,- für einen Glasfaseranschluss bei bestehender Leerverrohrung oder € 1.000,- für einen Glasfaseranschluss, wenn zusätzlich Grabungsarbeiten für eine Verlegung von Leerrohren zum Gebäude notwendig sind (maximal einmal pro Gebäude).
Die Förderung wird als „Scheck“ nach Herstellung des Glasfaseranschlusses ausbezahlt.
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Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 17.05.2025)