Förderung von Schulkindern mit Zweitwohnsitz oder halbinterner Unterbringung am Schulort Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg gewährt sozial bedürftigen Schülern und Schülerinnen, die zum Zwecke des Schulbesuches einen Zweitwohnsitz am Schulort haben oder halbintern in einem Internat (Heim) untergebracht sind, eine Förderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa)(
6900 Bregenz, Römerstr. 15
+43 5574 511-22105
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa)

Rechtsgrundlage

Beschluss der Vorarlberger Landesregierung vom 13.11.2007 über die Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Förderung von Schülern mit Zweitwohnsitz oder halbinterner Unterbringung

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

0,005 Mio. Euro
  • Förderung richtet sich an Personengemeinschaft

Referenznummer

1049923