Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I; Abteilung 4 - KMU
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Förderungswerber sind natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betreiben oder einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf ausüben, als KMU gelten und über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.
- Förderungsfähig sind Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen) sowie Leistungen externer Anbieter, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen. Kosten für Softwarelizenzen können für maximal 12 Monate gefördert werden.
- Kein Überschreiten des maximal möglichen Förderungsspielraums für De-minimis-Förderungen.
Weitere Details zu den Voraussetzungen können der Richtlinie unter den Punkten 4 und 5 entnommen werden.
Förderungsansuchen können ab 8.9.2020 digital im Wege des aws-Fördermanagers eingereicht werden.
Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen und beurteilungsfähigen Förderungsansuchen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zur Verfügung stehenden Budgetmittel verbraucht sind.
Im Falle einer positiven Entscheidung über das Förderungsansuchen übermittelt die aws dem Förderungswerber in digitaler Form ein Förderungsangebot, welches vom Förderungswerber innerhalb einer Frist von einem Monat anzunehmen ist, anderenfalls das Angebot als widerrufen gilt.