Arbeitsstiftungen Link zur Förderung

Das Land Salzburg hat ein Paket an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geschnürt, das auf die Entlastung der Unternehmen und auf die Qualifizierung der Arbeitskräfte setzt. Qualifizierung schafft Arbeitsplatzsicherheit, erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt und stärkt den Standort Salzburg. Stiftungen sind ein sehr wirksames Instrument zur Abfederung von negativen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes. Ziel ist es, mittels unterschiedlicher Maßnahmen den arbeitslosen Menschen wieder Perspektiven aufzuzeigen und sie auf ihrem Weg in den Wiedereinstieg in das Berufsleben bestmöglich zu unterstützen.

Auf Initiative eines oder mehrerer Unternehmen, die von einem größeren bzw. für das Unternehmen bedeutsamen Personalabbau betroffen sind, werden – im Regelfall auf Grund von Vereinbarungen im Sozialplan – Maßnahmen des Outplacements bereitgestellt (Arbeitsstiftung). Die Finanzierung erfolgt überwiegend über einen Unternehmensbeitrag pro Stiftungsteilnehmer. Zur Ausfinanzierung der Stiftung unterstützt das Land Salzburg.

Um die sozialen Härten abzufedern und den von der Unternehmensschließung Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, sich für die Anforderungen am Arbeitsmarkt weiter zu qualifizieren, wurde eine Insolvenzstiftung eingerichtet. Generelle Zielsetzung der auszuarbeitenden, individuellen Maßnahmenpläne ist die Neu-, Höher- bzw. Weiterqualifizierung der Stiftungsteilnehmer. Diese Kosten werden zu gleichen Teilen durch das AMS und das Land Salzburg getragen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Referat 1/01: Regionalentwicklung und EU-Regionalpolitik
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Verwendungsnachweis
  • Bildungspläne pro Stiftungsteilnehmer
  • Quartalsmäßige Aufschlüsselung der Stiftungsteilnehmer und Abrechnung
  • Zwei Monate nach Ausbildungsende des Stiftungsteilnehmers Rechnungen, Zahlungsbelege und Kontoauszüge (zumindest in Kopie) über die jeweiligen Ausbildungsmaßnahmen sowie einen Nachweis über die anteiligen, auf die gegenständliche Stiftung entfallenden Verwaltungskosten (Stiftungsmanagement und Case Management)
  • Zwei Monate nach Jahresbeginn einen jährlichen Bericht zum aktuellen Stand der Stiftungsabwicklung (Anzahl und Struktur der Teilnehmer, durchgeführte Maßnahmen, Bildungsmaßnahmen, Kostenaufstellung, etc.)
  • Drei Monate nach Ende der Arbeitsstiftung einen Abschlussbericht

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1049816