Maßnahmen zur Ausbildung und (Höher-)Qualifizierung Link zur Förderung kopieren

Förderung von Maßnahmen zur Ausbildung und (Höher-)Qualifizierung zur Erhöhung der Erwerbsteilnahme und Verminderung des Anteils von Geringqualifizierten.

Beispiele: Teilerstattung der Kurskosten von Weiterbildungen für Einzelpersonen, duale Ausbildungen, Lernbetreuung, sowie Unterstützung, Betreuung und Integration von asylberechtigen Personen, etc.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Referat 1/01: Regionalentwicklung und EU-Regionalpolitik
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Tätigkeitsbericht über die geförderten Maßnahmen
  • Verwendungsnachweis (separates Formular)
  • Rechnungen, Zahlungsnachweise bzw. Kontoauszüge (in Kopie)

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1049808