COVID-19 Förderung von Tests auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus Link zur Förderung kopieren

Zur Wiederherstellung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich wurden Beschäftigte im Tourismus zwischen Juli 2020 und März 2022 durch eine Förderung motiviert, sich freiwillig regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen zu lassen. 

Vor dem Hintergrund der Änderungen in der österreichischen Teststrategie läuft das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ mit 31. März 2022 aus. Vor diesem Hintergrund sind beginnend mit 21. März 2022 keine Neuanmeldungen mehr für das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ möglich. Gleichzeitig ist der 31. März 2022 das letztmögliche Datum für die Durchführung einer geförderten Testung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Stubenring 1, 1010-Wien
01 71100-605921
abt-v4@bmlrt.gv.at

Buchhaltungsagentur des Bundes
Dresdner Straße 89
testangebot-tourismus@bhag.gv.at

Der Zuschuss wurde für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis einschließlich 30. April 2021 in der maximalen Höhe von EUR 85,00 pro Inanspruchnahme der förderbaren Leistung gewährt. Zwischen 1. Mai 2021 und 31. Oktober 2021 betrug der Zuschuss maximal EUR 57,00 pro Inanspruchnahme der förderbaren Leistung. Zwischen 1. November 2021 und 31. März 2022 lag dieser Betrag bei maximal EUR 44,00.

Die Abrechnung aller Leistungen im Zusammenhang mit der Testung erfolgt direkt zwischen den jeweiligen Laboreinrichtungen und dem Bund. Weder die Beschäftigten, noch die Betriebe bzw. der Tourismusverband müssen eine Zahlung für die Testung vorstrecken oder vornehmen.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie zur Förderung von Tests auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus in der Sommersaison 2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

179 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1049733