COVID-19 Sonderförderung für privat geführte Horte in Niederösterreich Link zur Förderung

Das Land NÖ übernimmt während der Corona-Krise beginnend mit 1. April 2020 bis zur Aufhebung der Maßnahmen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 18 Epidemiegesetz 1950 in Bezug auf Kindergärten, längstens jedoch bis 3. Juli 2020 für privat geführte Horte eine einmalige, außerordentliche Defizitabdeckung.

Diese Sonderförderung wird für den Entfall oder die Rückerstattung von Elternbeiträgen von nicht betreuten Kindern im Nachhinein gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion für Niederösterreich
3109 St. Pölten , Rennbahnstraße 29
02742 280
office@bildung-noe.gv.at
http://www.bildung-noe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Trägerförderung für NÖ Horte
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1049725