Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Land NÖ übernimmt während der Corona-Krise beginnend mit 1. April 2020 bis zur Aufhebung der Maßnahmen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 18 Epidemiegesetz 1950 in Bezug auf Kindergärten, längstens jedoch bis 3. Juli 2020 für privat geführte Horte eine einmalige, außerordentliche Defizitabdeckung.
Diese Sonderförderung wird für den Entfall oder die Rückerstattung von Elternbeiträgen von nicht betreuten Kindern im Nachhinein gewährt.