COVID-19 Kurzarbeit Tourismusverbände Link zur Förderung

Aufgrund der COVID-Situation wurde bei vielen Tourismusverbänden die Kurzarbeit abgelehnt. Deshalb übernimmt das Land Salzburg jene Kosten, die auch das AMS bei genehmigter Kurzarbeit übernehmen würde.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Referat 1/04: Tourismus und Gemeindefinanzierung
tourismus@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auszahlung nach Rechtskraft der Förderungsvereinbarung

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg sowie die Genehmigung von Herrn Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer vom 6.7.2020

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Referenznummer

1049626