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Aufgrund der COVID-Situation wurde bei vielen Tourismusverbänden die Kurzarbeit abgelehnt. Deshalb übernimmt das Land Salzburg jene Kosten, die auch das AMS bei genehmigter Kurzarbeit übernehmen würde.
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Referat 1/04: Tourismus und Gemeindefinanzierung tourismus@salzburg.gv.at
Auszahlung nach Rechtskraft der Förderungsvereinbarung