Förderung von Exkursionen im Rahmen der Erinnerungskultur Link zur Förderung

Das Land Tirol fördert seit dem Schuljahr 2018/19 Lehrausgänge zu den KZ-Gedenkstätten Mauthausen bzw. Dachau. Die Exkursion soll dazu dienen, Einblicke in diese Orte der Erinnerung zu gewinnen.

Es werden 100 % der angemessenen und nachgewiesenen Kosten für die An- und Rückreise sowie der Eintrittskosten und etwaiger Kosten für die Führung der jeweiligen KZ-Gedenkstätte gefördert. Verpflegungs- und Übernachtungskosten, etc. werden nicht gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion für Tirol
https://www.bildung-tirol.gv.at/

  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Übermittlung der erforderlichen Verwendungsnachweise, geregelt in § 7 der Förderrichtlinie. Die Mittelverwendung wird dabei durch einen abschließenden Exkursionsbericht samt Übermittlung der Belege und Zahlungsbestätigungen (digitale Übermittlung) nachgewiesen.
  • Die Zahlungen erfolgen an die vom Förderwerber bekannt gegebene Bankverbindung. Bei der Förderung handelt es sich um eine Maximalförderung. Nicht benötigte oder nicht richtlinienkonform verwendete Beträge sind rückzuerstatten.
  • Auf Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch. Wenn die Mittel in einem Kalenderjahr zum Zeitpunkt der Übermittlung des Verwendungsnachweises bereits aufgebraucht sind, kann die zugesagte Förderung erst im Folgejahr ausbezahlt werden.
    Die zweckentsprechende Verwendung der Förderung ist unaufgefordert mittels eines Verwendungsnachweises (Belege und Zahlungsbestätigungen) zu belegen. Vorzulegen sind Kopien der Belege (digitale Übermittlung), die Originale sind für allfällige Prüfungen sieben Jahre nach dem jeweiligen Anschaffungsjahr aufzubewahren.Auf Verlangen sind diese dem Amt der Tiroler Landesregierung unverzüglich vorzulegen. Im Einzelfall kann die Förderstelle zur Prüfung der Projekteinreichung oder der Abrechnung noch zusätzliche erforderliche Unterlagen und Informationen anfordern.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Exkursionen im Rahmen der Erinnerungskultur
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1049550