Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich “Bildung 4.0 - Tirol lernt digital“ Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel wird der Ankauf von Lehr– und Lernlaboren gefördert.

Unter Lehr- und Lernlaboren sind für Volksschulen und Allgemeine Sonderschulen

  • Multimediale Präsentations-Arbeitsplätze in allen Unterrichtsräumen (siehe IT-Ausstattungsempfehlungen),
  • Lernlabore, wie Education Innovation Studios (max. 14 iPads und 14 LEGO WeDo 2.0 Baukästen), und flächendeckendes WLAN

zu verstehen.

Für NMS, AHS-Unterstufen und PTS sind darunter

  • Multimediale Präsentations-Arbeitsplätze in allen Unterrichtsräumen (IT-Ausstattungsempfehlungen für NMS und PTS, für AHS-Unterstufe gilt analog die Ausstattungsempfehlung der NMS),
  • Lernlabor/Computerräume in Klassenstärke,
  • Flächendeckendes WLAN sowie
  • Verpflichtende Auswahl eine der drei folgenden Ausstattungen:
    • Mikrokontroller (Micro:bit, Arduino, Calliope, Thymio, etc.) mindestens in Klassenstärke,
    • First Lego League (Core Lego Mindstorm 44554) in Klassenstärke und der Teilnahme am FLL Wettbewerb oder
    • Fablab – z.B. 3D-Printing an Schulen

zu verstehen.

Weiters werden Projektförderungen von Non-Profit-Organisationen / Bildungsinstitutionen im Rahmen der Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion für Tirol
https://www.bildung-tirol.gv.at/de

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 17.05.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich “Bildung 4.0 – Tirol lernt digital“ Regierungsbeschluss vom 14. November 2017
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

5 Mio. Euro

Referenznummer

1049527