Zuschüsse des Landes Tirol zu den Kosten der Schülerbeförderung Link zur Förderung

  • Das Land kann Gemeinden und Gemeindeverbänden Zuschüsse zu den Kosten der Beförderung jener Schülerinnen und Schüler gewähren, deren Schulweg ohne Benützung eines öffentlichen oder im Gelegenheitsverkehr eingesetzten Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
  • Das Ausmaß des Zuschusses des Landes zu den Kosten für die Schülerbeförderung richtet sich nach der Finanzkraft der antragstellenden Gemeinde bzw. nach der Finanzkraft der Gemeinden, die einem antragstellenden Gemeindeverband (Kostenträger) angehören.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol
https://www.bildung-tirol.gv.at/de

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Schülerbeförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1049287