Förderungen durch den Salzburger Tourismus Förderungs Fonds Link zur Förderung

Zuschüsse zu Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung:

1. Erschließungsvorhaben, durch die ein Gebiet dem Tourismus erschlossen werden soll.

2. Entwicklungsvorhaben, durch die der Tourismus in einem bereits erschlossenen Gebiet wesentlich gesteigert oder in seiner Struktur verbessert werden kann.

3. Sicherungsvorhaben, durch die der Rückgang des Tourismus in Tourismusgebieten verhindert werden soll.

4. Veranstaltungen, die auf Grund ihrer Breitenwirkung einen besonderen Anreiz für den Besuch des Landes Salzburg bieten (zB Weltmeisterschaften).

5. Vorhaben von überörtlicher Bedeutung, wie Zusammenschlüsse von Loipen, Rad- und Wanderwegen, gemeinsame Einrichtungen von zwei oder mehreren Tourismusverbänden.

6. Maßnahmen der Tourismuswerbung, die sich auf das gesamte Bundesland oder wesentliche Teile desselben erstrecken, der Struktur des Salzburger Tourismus entsprechen, und eine nachhaltige Werbewirkung erwarten lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Salzburger Tourismus Förderungs Fonds
stff@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/tourismusfoerderungsfonds

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auszahlung nach Projektabschluss sowie Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises.

Folgende Unterlagen sind zur Prüfung vorzulegen:

  • Gesamtkostenaufstellung des Projektes
  • Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie
  • Darstellung der Gesamtprojektfinanzierung unter Angabe der Financiers und ihrer Beiträge
  • Kurzbericht zum Projekt

Rechtsgrundlage

§§ 44 ff Salzburger Tourismusgesetz 2003 - S.TG 2003, LGBl Nr. 43/2003 idgF, sowie Richtlinie zur Förderung von Touristischen Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1049279