COVID-19 Sonderförderung: Abdeckung des Mehrbedarfs in der Salzburger Kunst-und Kulturszene Link zur Förderung

Viele Einrichtungen und Kunsttreibende haben aufgrund des Lockdowns und der eingeschränkten Möglichkeiten im Sommer/Herbst 2020 und 2021 einen Mehrbedarf durch den Entfall von Einnahmen oder anderen COVID 19 bedingten Maßnahmen. Das Land Salzburg stellt für die Abdeckung dieses Mehrbedarfs Fördermittel zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2 - Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/04: Kultur und Wissenschaft
Postfach 527, 5010 Salzburg
0662 8042-2248
kultur-wissenschaft@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/kultur/kulturfoerderungen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Leistungskontrolle erfolgt gemäß der Fördervereinbarung und den Richtlinien.

 

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien der Kunst-und Kulturförderung Salzburger Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Abdeckung des Mehrbedarfs

Referenznummer

1049238