Finanzielle Unterstützung für die Bekämpfung der Tollwut Link zur Förderung kopieren

Nach der Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung wird für jeden eingesendeten Fuchs eine Prämie von € 25,00 bezahlt. Die Untersuchung dieser Tiere in der AGES Vet. med. Untersuchungen in Mödling ist zur Erfassung der Wutausbreitung im Land Salzburg von Wichtigkeit. Die Aufwände/Auszahlungen werden in der jeweiligen Höhe zur Gänze vom Bund refundiert. Ziel dieser Untersuchung ist es, einen Ausbruch rasch festzustellen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 4/03: Landesveterinärdirektion
0662/8042-3636
veterinaerdirektion@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Die Zahlung erfolgt vom Land Salzburg direkt an den Finder bzw. Jäger.

Anhand der vorliegenden Befunde.

Rechtsgrundlage

Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung, BGBl II Nr. 329/2010 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1049196