Zulässige förderwerbende Organisationen (förderbare Organisationen) sind
1. Non-Profit-Organisationen („NPO“),
2. freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände unbeschadet ihrer rechtlichen Stellung,
3. gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen, denen auf Grund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt, und
4. Rechtsträger, an denen förderbare Organisationen nach Z 1 bis 3 beteiligt sind („Beteiligungsorganisation“),
Die Non-Profit-Organisationen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sitz und Tätigkeit in Österreich
- Gründungs- oder Errichtungsdatum am oder vor dem 10.03.2020
- Durch die Corona-Krise wirtschaftlich beeinträchtigt