Wiener Reparaturbon Link zur Förderung

"Wien repariert´s - Der Wiener Reparaturbon" ist ein Förderprogramm von Reparaturen zur Nutzungsdauerverlängerung im Rahmen des Reparaturnetzwerks Wien für die Jahre 2023 bis 2027.

Die Reparatur von Produkten stellt einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft dar. Reparieren vermeidet Abfälle und spart Rohstoff- und Energieressourcen. Das Produkt selbst und die im Produkt versteckte graue Energie – die Energiemenge die für die Herstellung des Produkts benötigt wurde – bleibt durch Reparatur erhalten. Die Stadt Wien unterstützt seit nunmehr über 20 Jahren das Reparaturnetzwerk Wien, einen Zusammenschluss von Reparaturbetrieben verschiedenster Branchen, das der Reparatur von Produkten den Vorzug gibt. Der Neukauf von Produkten steht hier nicht im Fokus. Pro Jahr werden von den Betrieben ca. 50.000 Reparaturen durchgeführt und jährlich etwa 600 Tonnen Abfälle vermieden und somit Rohstoffe und CO2 gespart. Um einen weiteren Anreiz in der Bevölkerung zu setzen, der Reparatur gegenüber dem Neukauf den Vorzug zu geben, soll die Reparatur mit dem Wiener Reparaturbon – in Folge Reparaturbon genannt – gefördert werden.

Jeder Reparaturbon fördert die Reparatur mit bis zu 50 % aber maximal € 100,-- der Bruttoreparaturkosten bzw. bis zu maximal € 55,-- brutto für die Erstellung eines Kostenvoranschlags, sofern die Reparatur unterbleibt.

Der Reparaturbon kann bei Wiener Betrieben bzw. in Wiener Filialen, welche die Kriterien des Wiener Reparaturnetzwerks (https://www.reparaturnetzwerk.at/) erfüllen, eingelöst werden, wobei für den Bezug des Reparaturbons keine Wohnsitzbeschränkungen bestehen.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Umweltschutz; Magistratsabteilung 22
Dresdner Straße 45
A-1200 Wien
01 4000 73710
arem@ma22.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/umweltschutz/

  • Die Inanspruchnahme des "Wiener Reparaturbons" ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden. 
  • Der Fördernehmerin bzw. dem Fördernehmer wird nach Vorlage des "Wiener Reparaturbons" in einem Reparaturbetrieb - nach erfolgter Reparatur oder Erstellung eines Kostenvoranschlages - der Förderbetrag sofort auf der Rechnung abgezogen.
  • Nach Inanspruchnahme der Förderung erfolgt die Leistungskontrolle in Form einer Belegkontrolle durch die Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) als Fördergeberin.
  • Die entsprechenden Rechnungsbelege werden hierbei durch den jeweiligen Reparaturbetrieb an die Fördergeberin übermittelt. 
  • Die Leistungskontrolle erfolgt grundsätzlich auf der Basis des gültigen Gemeinderatsbeschlusses.

Rechtsgrundlage

Beschluss des Gemeinderates vom 18.10.2023 (1025779-2023-GGK)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,2 Mio. Euro

Referenznummer

1049105