COVID-19 Sonderförderung: Regionalmuseen - Geringfügige Beschäftigung Link zur Förderung

Übernahme der Kosten für eine geringfügige Beschäftigung.

Das Land Salzburg hat gemeinsam mit dem Landesverband Salzburger Museen und Sammlungen ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die vorwiegend ehrenamtlich geführten Regionalmuseen in der aufgrund von Covid19 schwierigen Situation unterstützen zu können.

Neben der Übernahme der Kosten für Schutzmaßnahmen und einer Sonderförderung für die Entwicklung von digitalen Angeboten soll nun auch auf dem personellen Sektor geholfen werden, leben die meisten Regionalmuseen doch von der engagierten meist ehrenamtlich erbrachten Mitarbeit von pensionierten Personen, die vom Alter her zur besonders schützenswerten Gruppe zählen. Mit der Personalförderung (geringfügige Beschäftigung) soll die Möglichkeit der Wieder-Öffnung bzw. der Sommerbetrieb der Regionalmuseen unterstützt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2 - Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/03: Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Postfach 527, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2611
volkskultur@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/kultur/foerdersparten/volkskultur

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

ausgefülltes Formular Verwendungsnachweis samt Nachweis der Beschäftigung mittels Kopie der Vereinbarung über das Arbeitsverhältnis, die Beschäftigungsdauer, das Entgelt sowie Stundenaufzeichnungen mit Tätigkeitsbeschreibung, jeweils unterzeichnet von ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn (im Falle der Anstellung über die Gemeinde auch Bestätigung durch ein befugtes Vereinsorgan des Museums).

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport Förderrichtlinie Covid-19 Sonderförderung: Geringfügige Beschäftigung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Mit der Personalförderung (geringfügige Beschäftigung) soll die Möglichkeit der Wieder-Öffnung bzw. der Sommerbetrieb der Regionalmuseen unterstützt werden.

Referenznummer

1049063