Zuschüsse für Maßnahmen im Personalbereich für ganzt. Schulformen im Rahmen der 15a Vereinbarungen Link zur Förderung

Die Vereinbarung ist durch das gemeinsame Bestreben des Bundes und der Länder getragen, die Betreuungsquote der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen, an öffentlichen allgemein bildenden höheren Schulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht bis 2019 an ganztägigen Schulformen zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird eine zusätzliche Anschubfinanzierung durch den Bund zur Verfügung gestellt, die zum überwiegenden Teil in die Freizeitbetreuung, sowie in infrastrukturelle Maßnahmen im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung, gemäß dieser Vereinbarung fließen soll.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15 Landhaus, A 6901 Bregenz
+43(0)5574/511-22105

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen; Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen;

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1049014