Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Vereinbarung ist durch das gemeinsame Bestreben des Bundes und der Länder getragen, die Betreuungsquote der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen, an öffentlichen allgemein bildenden höheren Schulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht bis 2019 an ganztägigen Schulformen zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird eine zusätzliche Anschubfinanzierung durch den Bund zur Verfügung gestellt, die zum überwiegenden Teil in die Freizeitbetreuung, sowie in infrastrukturelle Maßnahmen im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung, gemäß dieser Vereinbarung fließen soll.