Der Härtefallfonds wurde im Rahmen des 2. COVID-19-Gesetzes, mit dem unter anderem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen wurde, geschaffen. Der hierzu mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) abgeschlossene Abwicklungsvertrag sieht gemäß § 6 Abs. 1 vor, dass das BMDW aufsichtsrelevante Aufträge und entsprechende Prüfaktivitäten setzen kann, die die ordnungsgemäße Abwicklung und Abrechnung des Härtefallfonds gewährleisten. Dabei kann sich das BMDW gemäß § 6 Abs. 3 Härtefallfondsgesetz bei der Durchführung der Prüfaktivitäten geeigneter Einrichtungen wie der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) bedienen.
Die BHAG soll dabei die von der WKÖ gesetzten Handlungen im Zuge der Abwicklung des Härtefallfonds anhand eines vereinbarten Prüfkonzepts sowie der internen Systembeschreibungen der WKÖ prüfen. Geprüft werden sollen u.a.
- Zahlungsflüsse
- Antragstellungen
- Deckelung der max. Förderung
- Mehrfachanträge
- Rückforderungen
- Ex-post Evaluierung
- und die Abwicklung anhand einer Stichprobe.
Die BHAG hat ein entsprechendes Angebot an das BMDW übermittelt und wurde mit der Durchführung der systemischen Prüfung der Abwicklung des Härtefallfonds beauftragt. Das Vorhaben wird aus Mitteln des "COVID-19-Krisenbewältigungsfonds" bedeckt.